Bei den Sondertilgungen gibt es zwei Varianten: Es besteht die Möglichkeit feste oder optionale Sondertilgungen in den Darlehensverträgen zu vereinbaren.
Bei einer vertraglich vereinbarten festen Sondertilgung, muss die Sondertilgung jährlich, zum in den Darlehensverträgen angegebenen Zeitpunkt, erfolgen.
Bei einer optionalen Sondertilgung hat man die Möglichkeit, einmal jährlich zu einem bestimmten Zeitpunkt, eine Sondertilgung vorzunehmen, muss dieses aber nicht. Optionale Sondertilgungen werden üblicherweise zwischen 5 bis 10% der Darlehenssumme vereinbart.